Die fünf Pflegegrade
Je nach Schwere der Beeinträchtigung werden Pflegebedürftige in einen von fünf Pflegegraden eingestuft.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen nur gelegentlich Unterstützung im Alltag. Häufig stehen Beratung, Entlastungsangebote und kleinere Hilfen im Vordergrund.
- ✔Entlastungsbetrag
- ✔Pflegehilfsmittel
- ✔Pflegeberatung
- ✔Wohnraumanpassung
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 ist häufig der Einstieg in regelmäßige Pflegeleistungen. Betroffene erhalten bereits finanzielle Unterstützung.
- ✔Grundpflege
- ✔Behandlungspflege
- ✔Hauswirtschaftliche Versorgung
- ✔Pflegegeld oder Sachleistungen
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
Mit Pflegegrad 3 besteht ein deutlich höherer Unterstützungsbedarf. Pflegebedürftige erhalten umfangreichere Leistungen der Pflegeversicherung.
- ✔Regelmäßige ambulante Pflege
- ✔Häusliche Krankenpflege
- ✔Betreuung und Begleitung
- ✔Verhinderungspflege
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 richtet sich an Menschen mit einem sehr hohen Pflegebedarf. Die Versorgung erfolgt häufig täglich.
- ✔Umfassende Grundpflege
- ✔Behandlungspflege
- ✔Hauswirtschaftliche Versorgung
- ✔Entlastungsleistungen
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit einem besonders hohen Pflege- und Betreuungsbedarf.
- ✔Intensive pflegerische Versorgung
- ✔Umfassende Betreuung
- ✔Verhinderungspflege
- ✔Individuelle Unterstützung